Sir_Lancelot
09-07-09, 14:26
Guten Tag zusammen,
da ich hier immer und immer wieder gelesen habe, dass es Unklarheiten zu der USK und dessen Entscheidungsfindung und dessen Arbeitsbereich gibt, habe ich mich mal entschlossen ein wenig Aufklärungsarbeit zu leisten.
Ich hoffe, dass euch diese kleine FAQ in der Zukunft weiterhilft.
Q: Was bedeutet USK?
A: USK = Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
URL: www.usk.de (http://www.usk.de/)
Q: Was bedeutet eine Indizierung von Spielen?
A: Unterliegt ein Spiel der Indizierung so darf dieses Spiel nicht mehr offen beworben, ausgestellt, importiert, exportiert oder im Verkauf Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Ein Erwerb der indizierten Sache von Erwachsenen im Sinne des Gesetzten (also über 18) ist nur auf Nachfrage nach dem Produkt möglich.
Q: Ist an der Indizierung die USK Schuld?
A: Nur zu einem kleinen Teil. Die USK ist ausschließlich für die Prüfung eines Titels verantwortlich. Der Eintrag in die Liste der Jugendgefährdeten Medien (Index) erfolgt nach Beantragung. Solch einen Antrag kann jeder Bundesbürger der Bundesrepublik Deutschland stellen. Dieser Antrag wird dann geprüft und die Beurteilung neu entschieden.
Q: Wer entscheidet denn dann über eine Indizierung?
A: Diese Aufgabe unterliegt die BPJM (Bundesprüfstelle für Jugendgefährdete Medien) früher auch als BPJS (Bundesprüfstelle für Jugendgefährdete Schriften) bekannt.
URL: http://www.bundespruefstelle.de (http://www.bundespruefstelle.de/)
Q: Ist der Besitz von indizierten Spielen verboten?
A: Nein. Der Besitzt ist nicht verboten. Nur die bereits oben beschriebenen Punkte.
Q: Was bedeutet denn Beschlagnahmung?
A: Wird ein Spiel beschlagnahmt, so gilt dies einem Verbot gleich. In diesem Fall wird ein richterlicher Beschluss erlassen, welcher die Beschlagnahmung aller Kopien der Sache veranlasst. In diesem Fall wird die Polizei alle ausliegenden oder im Besitz befindlichen Kopien vor Ort beschlagnahmen und diese anschließend vernichten. So ist es nicht unbedingt sonderlich, wenn bei einem Saturn oder MM oder aber auch den Publisher die Kriminalpolizei vor der Tür steht.
Q: Was sind die wesentlichen Unterschiede des neuen JuSchG?
A: Die Unterschiede zu früher liegen in den Altersbeschränkungen. Waren diese in den früheren Jahren nur als grobe Leitrichtung für Eltern gedacht, sind diese mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Jahre 2002 bindend. Dies bedeutet, dass wenn auf einer Spielhülle 18 Jahre aufgedruckt ist, darf dieses Spiel auch nur ab 18 Jahren verkauft werden. Der Handel ist dazu verpflichtet, Alterskontrollen durchzuführen.
Q: Ich habe das Gefühl, dass manche Spiele mehr und andere weniger geschnitten werden, trotz Gewalt. Kommt mir das nur so vor?
A: Mit dem neuen JuSchG ist der Erwerb von Spielen ab 18 für Jungendliche nicht möglich. Aus diesem Grund kann die Fortsetzung einer Spielesserie weniger scharf geprüft werden, wenn aus der zugrunde liegenden Prüfung das Kaufalter auf ab 18 Jahren festgestellt worden ist.
Da das Gesetz Jugendliche und nicht Erwachsene durch diese Gesetzgebung schützen möchte, kann das Spiel also weniger beschnitten als noch vor 2002 auf den Markt kommen. Würde RE5 beispielsweise ab 16 Jahren sein, wären die Inhalte wie Merc. nicht zulässig und Capcom müsste diese Inhalte für den deutschen Raum entfernen. Das Spiel ist aber ab 18 und kann somit nicht in Kinderhände kommen.
Q: Wenn das so ist, wieso ist dann z.B. das Update für RE5 auf den Index?
A: Ganz einfach. Im Fachhandel kann eine persönliche Kontrolle erfolgen. Da das Update nur über das Internet zu beziehen ist, haben hier Kinder und Jugendliche durch „Betrug“ die Möglichkeit an das Produkt zu kommen. Aus diesem Grund ist das Update im deutschen PSN nicht zu finden
Q: Zählt bei der Prüfung nur Gewalt?
A: Nein. Die Prüfer achten darauf, welche Ziele im Spiel zu erfüllen sind. Ist das Ziel eines Spieles das „Gute“ aber mit „gewaltsamen Mitteln“ kann das Spiel dennoch eine ab 16 Einstufung erhalten. Und dies mit Recht. Ist das Ziel eines Spieles aber das reine „Morden“ oder „Abschlachten“ von Menschen oder Menschenähnlichen Gestalten, so wird dieses Spiel mit großer Sicherheit auf den Index landen oder nur ab 18 erhältlich sein.
Q: Die Arbeit der USK ist doch Müll und völlig Sinnfrei, oder?
A: Nein. Wie der Name schon sagt, ist die USK eine reine Selbstkontrolle durch die Hersteller. Die USK richtet sich dabei nur an gesetzliche Vorgaben und prüft die Einhaltung dieser.
Q: Wer trägt dann Schuld dran, dass wir viele Spiele in D nicht sehen?
A: Das ist rein der Gesetzgeber. Also der Staat
Q: Ist es aber nicht so, dass ich als Erwachsener ein Recht darauf habe, alles zu spielen was ich will?
A: Doch, genau so ist es. Hier muss man jedoch auch gegen gewisse Entscheidungen des Staates als Bürger vorgehen. Wie dies geschieht, entscheiden die Bürger. Ob dies per Unterschrift oder Versammlungsrecht geschieht usw.
Q: Warum passiert dann nichts?
A: Eine Unterschriftensammlung ist die am häufigsten angewandte Methode des Widerspruches. Diese bringen aber nie sehr viel. Von ihrem Versammlungsrecht haben die deutschen bisher keinen Gebrauch gemacht. Zumindest nicht, was die Entscheidungen des Staates zum Schutze der Jugend getroffen hat.
Das war es an dieser Stelle. Sollte noch jemand Fragen haben, immer her damit.
Gruss
Lance
da ich hier immer und immer wieder gelesen habe, dass es Unklarheiten zu der USK und dessen Entscheidungsfindung und dessen Arbeitsbereich gibt, habe ich mich mal entschlossen ein wenig Aufklärungsarbeit zu leisten.
Ich hoffe, dass euch diese kleine FAQ in der Zukunft weiterhilft.
Q: Was bedeutet USK?
A: USK = Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
URL: www.usk.de (http://www.usk.de/)
Q: Was bedeutet eine Indizierung von Spielen?
A: Unterliegt ein Spiel der Indizierung so darf dieses Spiel nicht mehr offen beworben, ausgestellt, importiert, exportiert oder im Verkauf Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Ein Erwerb der indizierten Sache von Erwachsenen im Sinne des Gesetzten (also über 18) ist nur auf Nachfrage nach dem Produkt möglich.
Q: Ist an der Indizierung die USK Schuld?
A: Nur zu einem kleinen Teil. Die USK ist ausschließlich für die Prüfung eines Titels verantwortlich. Der Eintrag in die Liste der Jugendgefährdeten Medien (Index) erfolgt nach Beantragung. Solch einen Antrag kann jeder Bundesbürger der Bundesrepublik Deutschland stellen. Dieser Antrag wird dann geprüft und die Beurteilung neu entschieden.
Q: Wer entscheidet denn dann über eine Indizierung?
A: Diese Aufgabe unterliegt die BPJM (Bundesprüfstelle für Jugendgefährdete Medien) früher auch als BPJS (Bundesprüfstelle für Jugendgefährdete Schriften) bekannt.
URL: http://www.bundespruefstelle.de (http://www.bundespruefstelle.de/)
Q: Ist der Besitz von indizierten Spielen verboten?
A: Nein. Der Besitzt ist nicht verboten. Nur die bereits oben beschriebenen Punkte.
Q: Was bedeutet denn Beschlagnahmung?
A: Wird ein Spiel beschlagnahmt, so gilt dies einem Verbot gleich. In diesem Fall wird ein richterlicher Beschluss erlassen, welcher die Beschlagnahmung aller Kopien der Sache veranlasst. In diesem Fall wird die Polizei alle ausliegenden oder im Besitz befindlichen Kopien vor Ort beschlagnahmen und diese anschließend vernichten. So ist es nicht unbedingt sonderlich, wenn bei einem Saturn oder MM oder aber auch den Publisher die Kriminalpolizei vor der Tür steht.
Q: Was sind die wesentlichen Unterschiede des neuen JuSchG?
A: Die Unterschiede zu früher liegen in den Altersbeschränkungen. Waren diese in den früheren Jahren nur als grobe Leitrichtung für Eltern gedacht, sind diese mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Jahre 2002 bindend. Dies bedeutet, dass wenn auf einer Spielhülle 18 Jahre aufgedruckt ist, darf dieses Spiel auch nur ab 18 Jahren verkauft werden. Der Handel ist dazu verpflichtet, Alterskontrollen durchzuführen.
Q: Ich habe das Gefühl, dass manche Spiele mehr und andere weniger geschnitten werden, trotz Gewalt. Kommt mir das nur so vor?
A: Mit dem neuen JuSchG ist der Erwerb von Spielen ab 18 für Jungendliche nicht möglich. Aus diesem Grund kann die Fortsetzung einer Spielesserie weniger scharf geprüft werden, wenn aus der zugrunde liegenden Prüfung das Kaufalter auf ab 18 Jahren festgestellt worden ist.
Da das Gesetz Jugendliche und nicht Erwachsene durch diese Gesetzgebung schützen möchte, kann das Spiel also weniger beschnitten als noch vor 2002 auf den Markt kommen. Würde RE5 beispielsweise ab 16 Jahren sein, wären die Inhalte wie Merc. nicht zulässig und Capcom müsste diese Inhalte für den deutschen Raum entfernen. Das Spiel ist aber ab 18 und kann somit nicht in Kinderhände kommen.
Q: Wenn das so ist, wieso ist dann z.B. das Update für RE5 auf den Index?
A: Ganz einfach. Im Fachhandel kann eine persönliche Kontrolle erfolgen. Da das Update nur über das Internet zu beziehen ist, haben hier Kinder und Jugendliche durch „Betrug“ die Möglichkeit an das Produkt zu kommen. Aus diesem Grund ist das Update im deutschen PSN nicht zu finden
Q: Zählt bei der Prüfung nur Gewalt?
A: Nein. Die Prüfer achten darauf, welche Ziele im Spiel zu erfüllen sind. Ist das Ziel eines Spieles das „Gute“ aber mit „gewaltsamen Mitteln“ kann das Spiel dennoch eine ab 16 Einstufung erhalten. Und dies mit Recht. Ist das Ziel eines Spieles aber das reine „Morden“ oder „Abschlachten“ von Menschen oder Menschenähnlichen Gestalten, so wird dieses Spiel mit großer Sicherheit auf den Index landen oder nur ab 18 erhältlich sein.
Q: Die Arbeit der USK ist doch Müll und völlig Sinnfrei, oder?
A: Nein. Wie der Name schon sagt, ist die USK eine reine Selbstkontrolle durch die Hersteller. Die USK richtet sich dabei nur an gesetzliche Vorgaben und prüft die Einhaltung dieser.
Q: Wer trägt dann Schuld dran, dass wir viele Spiele in D nicht sehen?
A: Das ist rein der Gesetzgeber. Also der Staat
Q: Ist es aber nicht so, dass ich als Erwachsener ein Recht darauf habe, alles zu spielen was ich will?
A: Doch, genau so ist es. Hier muss man jedoch auch gegen gewisse Entscheidungen des Staates als Bürger vorgehen. Wie dies geschieht, entscheiden die Bürger. Ob dies per Unterschrift oder Versammlungsrecht geschieht usw.
Q: Warum passiert dann nichts?
A: Eine Unterschriftensammlung ist die am häufigsten angewandte Methode des Widerspruches. Diese bringen aber nie sehr viel. Von ihrem Versammlungsrecht haben die deutschen bisher keinen Gebrauch gemacht. Zumindest nicht, was die Entscheidungen des Staates zum Schutze der Jugend getroffen hat.
Das war es an dieser Stelle. Sollte noch jemand Fragen haben, immer her damit.
Gruss
Lance